Mitgliedschaft


Die GfS hat

  • ordentliche Mitglieder
    Personen, die sich durch ein Hochschulstudium für sicherheitswissenschaftliche Tätigkeit qualifiziert oder sich mit sicherheitswissenschaftlicher Arbeit ausgewiesen haben.
  • fördernde Mitglieder
    Natürliche oder juristische Personen, die die Bestrebungen der GfS ideell oder materiell unterstützen.
  • korporative Mitglieder
    Vereinigungen, die sich den Zielen und Aufgaben der GfS anschließen.
  • studentische Mitglieder
    Studierende wissenschaftlicher Studiengänge, die sich für Sicherheitswissenschaft interessieren.
  • Ehrenmitglieder
    Persönlichkeiten, die sich um die Sicherheitswissenschaft verdient gemacht haben.

Zu den Mitgliedern zählen neben Sicherheitswissenschaftlern auch Ingenieure, Psychologen, Naturwissenschaftler, Mediziner, Arbeitswissenschaftler, Juristen, Soziologen, Arbeitsmediziner, Wirtschaftswissenschaftler, und andere Fachleute. Diese sind in der Industrie, an Hochschulen und Forschungsinstituten, bei Verbänden, Ämtern, Überwachungsorganisationen, Versicherungen, in der Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie sonstigen Aufgaben zur Unfallverhütung tätig.

Die aktuelle Satzung der GfS, den Aufnahmeantrag und die Beitragsordnung als PDF-Download finden Sie hier: